Schutz von Grün- & Freiraum

Schutz von Grün- & Freiraum

Baumschutz und Sicherung von Grünräumen rechtlich verankert

Um grüne Oasen im Stadtgebiet von Wiener Neustadt für die Zukunft zu sichern, braucht es einen Mix aus mehreren Maßnahmen. Das Zusammenspiel aus regionalen und lokalen Siedlungsgrenzen schützt wertvollen Landschaftsraum, da diese Grenzen bei neuen Baulandwidmungen nicht überschritten werden dürfen. Doch geht der umfassende Schutz von Grün- und Freiräumen im Stadtentwicklungsplan noch erheblich weiter.

In der lokalen Grün- und Freiraumbilanz werden innerstädtische Grün- und Freiräume sowie Großgrünräume, die für die Stadt wesentliche Aufgaben erfüllen, umfassend geschützt. Dies erfolgt, indem ihnen konkrete Funktionen zugewiesen werden und der Erhalt dieser Funktionen im Rahmen der Verordnung zum Stadtentwicklungsplan eine rechtliche Basis erhält.

Zuordnung zu Funktionen

Erholungsfunktion

Bedeutung für FußgängerInnen- und Radverkehr, soziale Kontakte, Freizeitgestaltung und Erholung

Klimatische Funktion

Bedeutung für Gesundheit, Stadtklima, Lufthygiene und Wasserhaushalt

Schutzfunktion

Bedeutung für den Schutz vor Naturgefahren (z.B. Überflutung, Wind)

Naturräumliche Funktion

Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, für den Biotopverbund und den Ökosystemschutz

Damit sind Grünflächen, wie kleinere und größere Parks, nicht nur durch ein politisches Bekenntnis, sondern darüber hinaus durch eine Verordnung langfristig abgesichert.

Das Grüne Regelwerk ist Teil des Handlungsfeldes „Verantwortung für Grün- und Freiraum“.
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