Ansiedelungsprämie 1c

``Ansiedelungs-Prämie`` für die Innenstadt

Die Stadt Wiener Neustadt setzt einen weiteren Akzent zur Förderung der Innenstadt. Gemäß einer gemeinsamen Initiative der bunten Stadtregierung wird in der Gemeinderatssitzung am 27. Februar eine „Ansiedelungs-Prämie“ beschlossen, die für Neu-Ansiedlungen oder Umsiedlungen im Innenstadtbereich neue Förderungsmöglichkeiten für Unternehmer bietet. Die Förderhöhe beträgt je nach Größe des Betriebs bzw. Investitionssumme zwischen 5.000,- und 15.000,- Euro. Der Fördertopf ist für das Jahr 2023 mit 150.000,- Euro gefüllt.

„Mit diesem Anreizsystem machen wir es für Unternehmen attraktiver, sich in unserer Innenstadt anzusiedeln bzw. hier zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Nach dem erfolgreichen ‚Weihnachts-Gutschein‘ und verschiedensten Unterstützungen während der schwierigen Corona-Zeit nehmen wir als Stadt abermals viel Geld in die Hand, um die Unternehmerinnen und Unternehmer der Innenstadt direkt zu fördern“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger, Zweiter Vizebürgermeister Rainer Spenger, Stadträtin Erika Buchinger und Gemeinderat Philipp Gerstenmayer.

Die Förder-Richtlinien der „Ansiedelungs-Prämie“

  • Anspruchsberechtigt sind sämtliche Unternehmen, die sich im Lauf des Jahres 2023 in der Kernzone der Innenstadt neu ansiedeln oder einen bereits bestehenden Standort innerhalb dieser Zone verlegen. Anträge für diese Förderungen sind bei der Stadt Wiener Neustadt bis spätestens 31. März 2024 einzubringen.
  • Die Kernzone der Innenstadt umfasst den Bereich innerhalb von Eyersperg-, Babenberg-, Baumkirchner- und Porsche-Ring, sowie Bahngasse und Grazer Straße.
  • Auszahlungen sind lediglich dann möglich, wenn bei der Betriebsansiedlung zumindest teilweise Flächen im Erdgeschoss der jeweiligen Liegenschaft betrieblich genutzt werden. Die reine Nutzung von Allgemeinflächen im Erdgeschoss, wie z. B. Toiletten, Stiegenhäusern, Gängen, Besprechungsräumen etc., begründet keinen Anspruch auf Auszahlung von Förderungen.
  • Staffelung der möglichen Förderungen:
    • EUR 5.000,- (Bei Beschäftigung von 1 – 5 Arbeitsplätzen, wobei auch der oder die EigentümerInnen, welche regelmäßig an diesem Standort tätig sind, mit in die Berechnung einbezogen werden dürfen.)
    • EUR 10.000,- (Bei Beschäftigungen von mehr als 5 Arbeitsplätzen, wobei auch der oder die EigentümerInnen, welche regelmäßig an diesem Standort tätig sind, in die Berechnung miteinbezogen werden dürfen.)
    • EUR 15.000,- (Bei nachgewiesenen Investitionen oder Instandsetzungen an diesem Standort von zumindest EUR 50.000,– exkl. USt.)
    • Die unter 1 bis 3 genannten Staffelungen sind nicht kombinierbar. Es kann lediglich eine der 3 genannten Förderungen pro Standort in Anspruch genommen werden.
    • Außerordentliche „Ankermieter“ (große Handelsketten, die weit über diese Grenzen hinaus investieren, etc.) haben die Möglichkeit, weiterführende Gespräche mit der Stadt Wiener Neustadt über Wirtschaftsförderungen zu führen.
  • Die Antragstellung erfolgt mittels eines Formulars an den Magistrat der Stadt Wiener Neustadt, Geschäftsbereich II/1, Fördermanagement. Das Formular wird von der Stadt Wiener Neustadt auf der Homepage zur Verfügung gestellt und kann sowohl elektronisch als auch postalisch erfolgen.
  • Die Antragsteller haben im Rahmen der Antragstellung darüber gesondert zu berichten, inwiefern sich diese Ansiedlung vor allem im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Vitalität und Regionalität positiv auf die Entwicklung der Innenstand der Stadt Wiener Neustadt auswirkt, da die Stadt Wiener Neustadt vor allem Ansiedlungen mit diesen Schwerpunkten durch diese Richtlinie fördern möchte.
  • Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung nach Vorlage der erforderlichen Nachweise über die Arbeitsplätze bzw. die Investitionskosten.

 

>>> hier gehts zum Antragsformular

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