Bodenschutzoffensive 1c

Bodenschutz-Offensive endgültig fixiert

Der Gemeinderat der Stadt Wiener Neustadt beschloss in seiner Sitzung am 17. Oktober unter anderem auch eine Änderung des Bebauungsplans der Stadt. Diese Änderung beinhaltet die große „Bodenschutz-Offensive“, die im Juli dieses Jahres präsentiert und nunmehr endgültig fixiert wurde. Im Mittelpunkt stehen dabei 5 konkrete Punkte, die der Bodenversiegelung entgegen wirken werden.

„Der anhaltende Verbrauch des knappen Gutes ‚Boden‘ und der vorausschauende Umgang damit stellt insbesondere in dynamisch wachsenden Regionen eine zentrale Herausforderung der Raumplanung dar. Mit Maßnahmen wie der Baumschutzverordnung, dem Beitritt zum Bodenbündnis, der Bausperre für großvolumige Bauten, der Radverkehrsoffensive, der Verordnung von Siedlungsgrenzen, dem Naturraumprojekt am Fohlenhof, der Haltestellenoffensive, der Baumpflanzoffensive, den Baum- und Beetpatenschaften sowie der Forcierung von Blumenwiesen, haben wir in den letzten Jahren bereits große Anstrengungen unternommen. Mit dem Stadtentwicklungsplan STEP WN 2030+ haben wir letztendlich einen umweltpolitischen Meilenstein und ein wirkungsvolles Instrument gegen willkürliche Bodenversiegelung geschaffen. Damit stellen wir auch für die Zukunft sicher, dass Wiener Neustadt eine Stadt bleibt, die den Menschen nützt und die Natur schützt“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger, LAbg. Infrastruktur-Stadtrat Franz Dinhobl und Umweltstadtrat Norbert Horvath.

 Die 5 Maßnahmen der Bodenschutz-Offensive der Stadt Wiener Neustadt

  • Mehr Raum zum Leben
    • maximale Bauplatzgröße von 900 m2 bei neuen Grundstücken
    • Verhinderung von großen Wohnbauprojekten in Einfamilienhaus-Siedlungen
  • Mehr Bäume für Wiener Neustadt
    • verpflichtende Neu-Pflanzungen bei neuen Wohnhausanlagen
      • 5-20 Wohneinheiten: 2 Bäume
      • 21-50 Wohneinheiten: 6 Bäume
      • 51-100 Wohneinheiten: 15 Bäume
      • für jede weiteren 100 angefangenen Wohneinheiten weitere 20 Bäume
    • allfällige Fällungen im Rahmen des Baus, die unter die Baumschutzverordnung fallen, müssen darüber hinaus durch Ersatzpflanzungen
  • Mehr Grün vor der Haustür
    • Forcierung von Urban Gardening
    • Außerhalb der Innenstadft wird ab 50 Wohnungen ein Gemeinschaftsgarten (urban gardening) in der Größe von 1 m² je Wohneinheit vorgeschrieben.
  • Mehr Natur bei Parkplätzen
    • Reduktion der Bodenversiegelung bei neuen Stellplätzen
    • Bei der Errichtung von mehr als drei KFZ-Stellplätzen sind mindestens 50 % der weiteren Stellplätze mit einer versickerungsfähigen Oberfläche (unversiegelt) herzustellen.
  • Mehr Platz für Fahrräder
    • Erweiterung der Radabstellplätze bei neuen Bauprojekten
    • Bisher war pro 50 m2 Wohnfläche ein Kfz-Stellplatz vorgeschrieben. Dies kann reduziert werden:
      • um 25% wenn eine gute Anbindung an den Öffentlichen Verkehr gegeben ist
      • um weitere 25% wenn die Wohnhausanlage max. 750 Meter vom Bahnhof entfernt ist
      • Wenn die KFZ-Stellplätze verringert werden, muss gleichzeitig die Anzahl der Rad-Abstellplätze erweitert werden.

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