Große „Bodenschutz-Offensive“ in Wiener Neustadt

Aufbauend auf den Stadtentwicklungsplan STEP WN 2030+ und das Handlungsfeld „Verantwortung für Grün- und Freiräume“ schiebt die Stadt Wiener Neustadt der willkürlichen Bodenversiegelung den Riegel vor. Im Rahmen einer Pressekonferenz am heutigen Montag wurde eine große „Bodenschutz-Offensive“ mit fünf konkreten Maßnahmen für den Erhalt von Grün- und Freiräumen und gegen Bodenversiegelung präsentiert. Eine entsprechende Verordnung tritt mit 1. Oktober in Kraft.

„Der anhaltende Verbrauch des knappen Gutes ‚Boden‘ und der vorausschauende Umgang damit stellt insbesondere in dynamisch wachsenden Regionen eine zentrale Herausforderung der Raumplanung dar. Mit Maßnahmen wie der Baumschutzverordnung, dem Beitritt zum Bodenbündnis, der Bausperre für großvolumige Bauten, der Radverkehrsoffensive, der Verordnung von Siedlungsgrenzen, dem Naturraumprojekt am Fohlenhof, der Haltestellenoffensive, der Baumpflanzoffensive, den Baum- und Beetpatenschaften sowie der Forcierung von Blumenwiesen, haben wir in den letzten Jahren bereits große Anstrengungen unternommen. Mit dem Stadtentwicklungsplan STEP WN 2030+ haben wir letztendlich einen umweltpolitischen Meilenstein und ein wirkungsvolles Instrument gegen willkürliche Bodenversiegelung geschaffen. Damit stellen wir auch für die Zukunft sicher, dass Wiener Neustadt eine Stadt bleibt, die den Menschen nützt und die Natur schützt“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger, LAbg. Infrastruktur-Stadtrat Franz Dinhobl und Umweltstadtrat Norbert Horvath.

Aufbauend auf den bereits gesetzten Maßnahmen und vielen Anregungen aus der Bevölkerung wurde im Handlungsfeld „Verantwortung für Grün- und Freiräume“ des Stadtentwicklungsplans STEP WN 2030+ die große „Bodenschutz-Offensive“ mit fünf konkreten Maßnahmen erarbeitet. „Wir beschränken bei der Änderung von Grundstücksgrenzen in Einfamilienhaus-Siedlungen die maximale Bauplatzgröße, um mehr Raum zum Leben zu sichern. Wir verordnen Baumpflanzungen bei neuen Wohnhausanlagen, um mehr Bäume für Wiener Neustadt sicherzustellen. Wir verordnen die Errichtung von Gemeinschaftsgärten „urban gardening“ bei neuen großen Wohnhausanlagen, um mehr Grün vor der Haustür erlebbar zu machen. Wir sorgen für mehr Natur bei Parkplätzen, indem wir die Bodenversiegelung bei neu errichteten Parkplätzen reduzieren. Und wir schaffen mehr Platz für Fahrräder, indem wir bei neu zu errichtenden Abstellflächen die Pflicht-Parkplätze reduzieren und die Rad-Abstellplätze erweitern. Damit schieben wir einer willkürlichen Bodenversiegelung den Riegel vor, schützen das wertvolle Gut ‚Boden‘ und machen Wiener Neustadt nachhaltig und langfristig zur ‚Stadt fürs Leben‘“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger, LAbg. Infrastruktur-Stadtrat Franz Dinhobl und Umweltstadtrat Norbert Horvath.

Der Bebauungsplan wird am heutigen Montagnachmittag im Ausschuss beschlossen. Danach erfolgt eine sechswöchige Auflage – Bauprojekte, die ab dieser öffentlichen Auflage eingereicht werden, fallen bereits unter die neue Regelung. Die Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgt im September, mit 1. Oktober tritt die Verordnung in Kraft.

Weniger Versiegelung von Böden.

Mehr Grün zum Leben.

Die Bodenschutz-Offensive der Stadt Wiener Neustadt:

 

Mehr Raum zum Leben

Maximale Bauplatzgröße bei neuen Grundstücken

 

Unser Ziel:

  • Wir vermeiden große Wohnbau-Projekte in Einfamilienhaus-Siedlungen.
  • Wir stärken das Wohnen in der Innenstadt, um Bodenversiegelung am Stadtrand zu verhindern.

Unsere Maßnahme:

  • Wenn Grundstücksgrenzen geändert werden, darf die Bauplatzgröße im Wohngebiet nur noch maximal 900 m² betragen.
    • Grundstücke, die bereits jetzt größer als 900 m² sind, dürfen bebaut werden und sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Beispiel:

  • Das Bauvorhaben in der Glockenheidengasse wäre in dieser Form nicht möglich gewesen, weil hier zwei über 900 m² große Grundstücke zusammengelegt wurden.

Mehr Bäume für Wiener Neustadt

Verpflichtende Baumpflanzungen bei neuen Wohnhausanlagen

 Unser Ziel:

  • Wir erhöhen die Lebensqualität durch Pflanzen und Schatten.
  • Wir intensivieren die Baumpflanz-Offensive in der Stadt.

Unsere Maßnahme:

  • Bei Wohnbauten wird die Pflanzung von Bäumen vorgeschrieben:
    • 5-20 Wohneinheiten: 2 Bäume
    • 21-50 Wohneinheiten: 6 Bäume
    • 51-100 Wohneinheiten: 15 Bäume
    • Für jede weiteren 100 angefangenen Wohneinheiten weitere 20 Bäume

Beispiel:

  • Bei den Wohnhausanlagen am ehemaligen Volksbad-Areal hätten 55 Bäume gepflanzt werden müssen.

Mehr Grün vor der Haustür

Urban Gardening bei neuen Wohnhausanlagen


Unsere Ziele:

  • Wir machen die Natur unmittelbar erlebbar.
  • Wir fördern die Hausgemeinschaft in neuen Wohnhausanlagen.

Unsere Maßnahme:

  • Ab 50 Wohnungen wird ein Gemeinschaftsgarten (urban gardening) in der Größe von 1 m² je Wohneinheit vorgeschrieben.
    • Diese Regelung gilt nur außerhalb der Innenstadt.

Beispiel

  • Bei den Wohnhausanlagen am ehemaligen Volksbad-Areal hätten 291 m² Gemeinschaftsgärten errichtet werden müssen.

Mehr Natur bei Parkplätzen

Reduktion der Bodenversiegelung bei neuen Stellplätzen

 

Unsere Ziele:

  • Wir verhindern das „Zubetonieren“ großer Flächen.
  • Wir sorgen dafür, dass Regenwasser versickern kann.

Unsere Maßnahme:

  • Bei der Errichtung von mehr als drei KFZ-Stellplätzen sind mindestens 50 % der weiteren Stellplätze mit einer versickerungsfähigen Oberfläche (unversiegelt) herzustellen.
    • Für KFZ Werkstätten, Waschanlagen, Tankstellen, etc. gibt es Ausnahmeregelungen.

Beispiel

  • Bei den Wohnhausanlagen am ehemaligen Volksbad-Areal hätten 17 der 37 oberirdischen KFZ-Stellplätze unversiegelt errichtet werden müssen.

Mehr Platz für Fahrräder

Erweiterung der Rad-Abstellplätze statt Pflicht-Parkplätze für Autos bei neuen Bauprojekten


Unsere Ziele:

  • Wir machen den Verzicht auf das eigene Auto attraktiver.
  • Wir fördern alternative Verkehrsmittel wie das Rad und den öffentlichen Verkehr.

Maßnahme:

  • Bisher war pro 50 m2 Wohnfläche ein Kfz-Stellplatz vorgeschrieben. Dies kann reduziert werden:
    • um 25 % wenn eine gute Anbindung an den Öffentlichen Verkehr gegeben ist
    • um weitere 25 % wenn die Wohnhausanlage max. 750 Meter vom Bahnhof entfernt ist
  • Wenn die KFZ-Stellplätze verringert werden, muss gleichzeitig die Anzahl der Rad-Abstellplätze erweitert werden.

Beispiel

  • Bei der Wohnhausanlage beim ehemaligen ÖGB-Saal hätten statt 49 KFZ-Stellplätzen und 38 Fahrrad-Abstellplätzen nur 28 KFZ-Stellplätze und dafür 85 Rad-Abstellplätze vorgeschrieben werden können.

>>> Bebauungsplan

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