Verkehrsfreigabe L 148

Erster Meilenstein für B54-Unterführung erreicht

Die Errichtung der ÖBB-Unterführung an der B54 in Wiener Neustadt ist eines der wesentlichsten Verkehrsprojekte für die gesamte Südregion der nächsten Jahre, das bis zum Jahr 2024 abgeschlossen sein soll.

Für die Niveaufreimachung der Eisenbahnkreuzung sind mehrere Vorleistungen erforderlich. Unter anderem auch die Auflassung der Eisenbahnkreuzung mit der Landesstraße L 148. Daher wurde eine Verlegung der L 148 auf die Landesstraße B 54 rund 500 m südlich der zukünftigen Bahnunterführung erforderlich, die am 9. August für den Verkehr freigegeben wurde.

„Die B54-Unterführung ist ein verkehrspolitischer Meilenstein für die gesamte Region. Damit hat für tausende Verkehrsteilnehmer, vor allem aber auch für die Einsatzfahrzeuge und alle Wirtschaftstreibenden das tägliche Warten vor dem Schranken schon bald ein Ende. Zu guter Letzt hat das Projekt auch noch eine umweltpolitische Komponente: Einerseits durch die Verringerung der Staus vorm geschlossenen Schranken und andererseits durch die neuen Radweg-Verbindungen in die Innenstadt. Eine davon wird ja an der L148 entstehen, wofür die Verlegung der Straße eine wesentliche Vorleistung darstellt. Ich freue mich, dass dieser Teil des Gesamtprojektes so rasch umgesetzt werden konnte“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger anlässlich der Verkehrsfreigabe.

Wesentlich ist für Schneeberger auch die Tatsache, dass nach der Errichtung der Fußgänger- und Radwegunterführung an der Frohsdorfer Straße 2025 die „alte“ L 148 abgerissen und damit Boden entsiegelt werden kann.

 Technische Details zur neuen L148

Die neue L 148 wird mit einem neuen T-Knoten mit einem Linksabbieger an die B 54 angebunden. Von dort führt sie zuerst gerade Richtung Osten, anschließend wird ihre Lage mittels einer S-Kurve in Richtung Norden versetzt. Die Einbindung in die bestehende L 148 erfolgt mit einer Rechtskurve vor der Ortseinfahrt der Frohsdorfer Siedlung. Aufgrund der Linienführung war es erforderlich, das Tragwerk des Brückenobjektes über den Kehrbach zu erneuern.

Das neue Tragwerk des Brückenobjektes wurde mit Halbfertigteilen mit Aufbeton hergestellt. Die Tragwerkshöhe beträgt zwischen 52cm und 67cm. Der Höhenunterschied ergibt sich daher, da die Brücke im Kurvenbereich liegt und die Fahrbahn auf Grund der Fahrdynamik überhöht ausgeführt wurde.

Die Fahrbahnbreite auf dem Brückenobjekt beträgt 6,5 m und die beiden Randbalken haben eine Breite von je 1,5 m.

Der bestehende Radweg wird von Süden kommend auf der Westseite des Kehrbaches geführt. Für die Querung der neuen L 148 wird ca. 60 m vor dem Brückenobjekt eine beleuchtete Querungshilfe errichtet. Anschließend wird der Radweg Richtung Norden in den Bestand weitergeführt.

Die Anbindung zum Sebastianikreuzweg erfolgt über eine T-Kreuzung zur neu umgelegten L148.

Die Gesamtlänge der neuen L 148 beträgt 575 m und die Fahrbahnbreite beträgt im Regelfall 6,5 m. Die Oberflächenwässer werden über beidseitige Versickerungsmulden versickert. Für die Errichtung der neuen Straße wurden ca. 7.000 m³ Oberboden und Lockerboden abgetragen und ca. 7.600 m³ ungebundenes Material aufgebracht. Die Fahrbahn wurde 3-lagig in einer Gesamtstärke von 19 cm asphaltiert. Zusätzlich wird der gesamte Abschnitt mit einer Straßenbeleuchtung ausgestattet.

Die Arbeiten begannen nach Ostern durch die Straßenmeisterei Wiener Neustadt mit diversen Vorarbeiten (z.B. Rodungen, Erdarbeiten, Verkehrszeichendemontage, etc…). Am 25. Mai 2022 begann die Firma Strabag mit der Errichtung der neuen L 148 und mit den Arbeiten am Brückenobjekt.

Während der Bauzeit wurde die L 148 von der Eisenbahnkreuzung bis zur Ortseinfahrt Frohsdorfer Siedlung gesperrt. Der Verkehr wurde währenddessen von Wiener Neustadt über Katzelsdorf nach Lanzenkirchen bzw. über die S 4 nach Lanzenkirchen geführt. Der Buslinienverkehr konnte während der gesamten Bauzeit aufrecht gehalten bleiben.

Die Gesamtbaukosten für die Umlegung der L 148 inkl. der Arbeiten entlang der B 54 und dem Tragwerkstausch beim Brückenobjekt betragen rund 1,5 Mio. Euro und werden vom Land NÖ getragen.

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